Ein Trauerfall in der Familie ist immer ein seelischer Schlag. Wie wertvoll ist es, sich in dieser Situation keine finanziellen Sorgen um ein würdevolles Begräbnis machen zu müssen.
Wegfall des Sterbegeldes.
Das Sterbegeld (bisher 525,00 €) aus der gesetzlichen Krankenkasse wurde mit Wirkung vom 01.01.2004 ganz gestrichen.
Die Bestattungspflichtigen erhalten somit keine Zuzahlung mehr aus der gesetzlichen Krankenkasse! Um die Kürzungen auszugleichen empfehlen wir die entstandene Versorgungslücke mit einer Sterbegeldversicherung zu decken.
Wir empfehlen Sterbegeldversicherungen die folgende Leistungen haben:
» lebenslangen Versicherungsschutz
» keine Gesundheitsfragen
» Höchsteintrittsalter 80 Jahre
» Bereits nach 2 Jahren im Todesfall Auszahlung der vollen Versicherungssumme
Nach Ende der Beitragszahlungsdauer haben Sie beitragsfreien Versicherungsschutz in voller Höhe.
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